Vorlage Testament
Warum muss ich ein Testament errichten?
Wenn Sie eine oder mehrere Personen als Erbe einsetzen oder sonst wie begünstigen wollen, müssen Sie ein Testament errichten.
Ein Testament kann privatschriftlich oder notariell errichtet werden. Um ein Testament zu errichten, muss der Testierende testierfähig sein. Das ist der Fall, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin kann es geistige Krankheiten geben, die zur Testierunfähigkeit führen, wenn sie die eigenständige Urteils- und Einsichtsfähigkeit ausschließen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, können ein Testament allerdings nicht handschriftlich verfassen, sondern nur notariell errichten. Sie bedürfen hierfür nicht der Erlaubnis des Erziehungsberechtigten. Im Einzelnen:
- Bei einem handschriftlichen Testament ist der ganze Text von Hand abzuschreiben (beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern kann auch bloß einer von beiden das Schreiben übernehmen oder beide abwechselnd). Sodann ist das Testament eigenhändig zu unterschreiben (beim gemeinschaftlichen Testament von beiden), und dies möglichst mit Vor- und Zunamen sowie Angabe von Ort und Datum.
- Bei einer notariellen Errichtung gibt es mehrere Unterformen. In der Regel liest der Notar den Entwurf des Testaments vollständige vor, dann wird es von den Errichtenden (den sog. „Testierenden“) und dem Notar unterschrieben. Alternativ kann dem Notar auch ein verschlossener Umschlag mit der Erklärung übergeben werden, es enthalte den eigenen letzten Willen; dann beurkundet der Notar diese Testamentserrichtung mit einer verschlossenen Schrift. Für besondere Fälle, z.B. blinde oder schreibunkundige Personen, gibt es weitere Regelungen zur notariellen Errichtung. Zum Notar mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Auf dieser Homepage haben Sie die Möglichkeit, einen Entwurf für eine handschriftliche Errichtung oder einen Entwurf für eine notarielle Errichtung zu gestalten. Wir schicken Ihnen zudem Hinweise mit, wie Sie die formelle Umsetzung dann genau vornehmen sollten.
Gibt es ein Muster für Testamente? Reicht ein Muster aus?
Häufiger Wunsch ist es, ein Testament mittels eines Musters zu errichten. Dazu gibt es viele Vorlagen im Internet.
Viele Menschen möchten ein Muster benutzen, um ein Testament zu errichten. Darin soll dann nur noch der Name der Erben ergänzt werden.
Warum geht dies nicht? Warum ist hiervon abzuraten? Ein solches Vorgehen entspräche – bildlich – dem Verleihen eines Werkzeuges, ohne zu wissen, ob der andere eine Zange, einen Schraubendreher oder einen Hammer benötigt. Ein pauschaliertes Testament auf einem Muster wäre genauso unklar und oft auch unpassend.
Zunächst ist festzulegen, welche Personen überhaupt Erben werden sollen: Damit Ihr Wille auch berücksichtigt wird, falls ein Erbe die Erbschaft nicht annimmt oder vorher verstirbt, empfiehlt es sich auch, Ersatzerben zu bestimmen. Auch wenn Sie einzelne Vermögensgegenstände zuwenden wollen, muss hier das Verhältnis zur Erbeneinsetzung beachtet werden, falls es sich um dieselben Begünstigten handelt. Davon abhängig können Sie erst das Verhältnis des Erben zur Zuwendung regeln.
Ein gutes Testament ist Grundlage dafür, was Sie wünschen. Sie können regeln, ob ein Testamentsvollstrecker darüber wacht, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden und Ihr Vermögen fair aufgeteilt wird. Hierbei gilt es mehr zu beachten, als nur eine Person als Testamentsvollstrecker zu benennen: Durch Anweisungen an den Testamentsvollstrecker kann die finanzielle Versorgung von jungen Erben sichergestellt werden, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass diese Ihr Vermögen nicht frühzeitig aufbrauchen. Auch können Sie mit der Testamentsvollstreckung punktuell dort ansetzen, wo sie an vernünftigsten ist, etwa nur für bestimmte Erben, für einen bestimmten Zeitraum oder nur für den digitalen Nachlass. Ein einziges Muster wäre mit der Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten überfordert.
Auch kann der Umfang der Erbschaft konkreter bestimmt werden. Hierbei kann bestimmt werden, dass ein Erbe nur zeitlich über Ihr Vermögen verfügen soll. Daran schließen sich viele Einzelfragen an, etwa ob eine Beschränkung der gesetzlichen Pflichten gelten soll, wie lange eine solcher Erbe die Erbschaft erhalten soll und wer danach das Vermögen erhält. Auch können Sie einen Erben mit Auflagen beschweren wie z.B. mit der Pflege Ihres Haustieres oder der Durchführung Ihrer Bestattung und Pflege für Ihre Grabstelle. Ein Muster kann das nicht leisten.
Und noch etwas, das gegen ein Muster spricht: In dieser Software können Sie auch weitere Verfügungen vornehmen. Sie können eine Sorgerechtsverfügung für ein (künftiges) Kind errichten und einen Vormund benennen. Weiterhin können Sie auch Verfügungen zu Ihrer Bestattung treffen. Auch haben Sie die Möglichkeit, neben Auflagen auch Wünsche und Anregungen darzulegen. Es geht dabei nicht um rechtlich bindende Anordnungen, sondern um unverbindliche Wünsche, die allenfalls moralisch binden. Ein Muster kann niemals alle diese Wünsche abbilden, es zwingt den Benutzer in eine Form, die ohne das Muster gar nicht gewählt würde.
Aus diesen guten Gründen bieten wir Ihnen auf dieser Webseite kein Muster an. Wir bieten Ihnen etwas Besseres an.
Bessere Lösung: Zusammenstellung eines Testaments nach Ihren Wünschen
Der Testamentsentwurf kann anhand Ihrer Wünsche und moderner Technik genau passend für Sie erstellt werden. Wir haben die Erfahrung von mehreren Jahrzehnten in der Beratung von Testamenten und Vorsorge in diese Dokumente einfließen lassen. Wir haben sowohl die häufigsten Wünsche sehr präzise ausformuliert, aber auch Raum gelassen für individuelle Eingaben. Und wir ermöglichen eine Vielzahl individueller Lösungen – Sie entscheiden über alle Inhalte. Zusammen mit Ihren Entscheidungen entsteht so ein qualitativ hochwertiger und individueller Testamentsentwurf.
Hierfür einige Beispiele:
- Sie selbst bestimmen über den Inhalt Ihres Testamentsentwurfs, die Sie über unseren Generator erstellen. Sie können aus vielen Möglichkeiten auswählen und eigene Inhalte hinzufügen.
- Unsere Fragen bauen logisch aufeinander auf. Je nach Ihren Antworten bestimmt sich dann auch der Fortgang des Fragen-Dialogs und entsprechend auch der Aufbau Ihres Testamentsentwurfs. Es handelt sich also um ein sehr individuelles Produkt.
- Unsere Fragen und Formulierungen in dem Testamentsentwurf haben wir mit größter Sorgfalt ausgewählt. Sie sind die Essenz aus jahrzehntelanger spezialisierter Beratung auf dem Gebiet der Testamentsgestaltung.
- Sie erhalten über unsere Software ein individuelles und rechtlich ausgereiftes Produkt. Sie können sicher sein, dass der errichtete Testamentsentwurf rechtlich genau das wiedergibt, was Sie über unseren Fragendialog ausgewählt haben.
- Nicht nur Ihr Testamentsentwurf wird individuell erstellt. Wir lassen Sie mit diesem Produkt nicht allein. Vielmehr erhalten Sie zusammen mit Ihrem Testamentsentwurf ausführliche Hinweise und Erläuterungen, die Ihnen bei dem Verständnis des Testamentsentwurfs behilflich sein sollen und Ihnen z.B. auch die wirksame Errichtung des Testaments, deren Anwendung in der Praxis und mögliche Gestaltungsalternativen in verständlichen Worten aufzeigen und erläutern. Auch diese Erläuterungen gehen auf Ihre individuelle Auswahl und Ihren Testamentsentwurf ein.
Was weder Muster noch digitale Angebote können
Viele Lebensumstände und Wünsche unserer Kunden sind ähnlich und daher auch ähnlich lösbar. Es gibt jedoch auch Besonderheiten, die im Einzelfall geprüft und gestaltet werden müssen:
Wenn Sie durch Ihren Wohnort oder durch Vermögen Auslandsberührung haben, muss geprüft werden, ob das Testament trotzdem wirksam ist. Auch bestimmte versicherungs-, gesellschafts- und vermögensrechtliche Angelegenheiten können wir hier nicht abbilden. In diesen und anderen Fällen sind die persönlichen Umstände zu analysieren, zu prüfen und ein Testament an Vorgaben aus diesem Umfeld anzupassen. Dies können weder ein Muster noch digitale Angebote. Hierzu muss ein Anwalt oder Notar eine individuelle Beratung vornehmen. Über solche Grenzen informieren wir Sie ausführlich in den Erläuterungen, die Sie stets zusammen mit Ihrem Testamentsentwurf von uns in derselben E-Mail erhalten.